Unterhaltsschulden

In den letzten Jahren haben sich die Unterhaltsschulden zu einem brisanten Thema entwickeln können, das bis heute entsprechenden Änderungen unterliegt. Die Unterhaltsschulden können sich aus verschiedenen Segmenten zusammensetzen und aufgrund der verschiedensten Ursachen entstehen. Die Unterhaltsschulden unterliegen in Deutschland dem deutschen Recht und können somit sowohl eingeklagt als auch vollstreckt werden.

Die Unterhaltsschulden können heute verschiedenster Natur sein. In erster Linie handelt es sich hierbei jedoch um fehlende Unterhaltszahlungen für Kinder. Trennen sich Eltern und die Kinder verbleiben bei einem Elternteil, ist der oder die Andere zu der Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Kommt dieses Elternteil den Zahlungen jedoch nicht nach, entstehen die sogenannten Unterhaltsschulden. Die Unterhaltsschulden können sich neben dem Unterhalt für die Kinder auch aus dem Unterhalt des einstigen Ehepartners zusammensetzen. In einzelnen Fällen ist ebenso die Zahlung von Unterhalt für den ehemaligen Ehepartner von Nöten. Die Höhe der Unterhaltszahlungen wird durch das deutsche Gesetz vorgeschrieben. Kommt derjenige diesen vollkommen oder nur teilweise nicht nach, entstehen Unterhaltsschulden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Unterhalt für die Kinder oder den Ehepartner handelt. Der Ehepartner hat die Möglichkeit, die bestehenden Unterhaltsschulden in Deutschland einzuklagen. Nach dem deutschen Recht ist ein Ehepartner bei einer Trennung zu diesen verpflichtet und muss ihnen regelmäßig nachkommen. Für die Einklage der Unterhaltsschulden können sich die Ehepartner an einen rechtlichen Beistand wenden. In der Regel müssen die Kosten, die durch einen Anwalt entstehen, durch den Schuldner getragen werden. Kommt es zu den ersten gerichtlichen Schritten, muss der Schuldner der Unterhaltsschulden mit erheblichen Mehrkosten rechnen, da ihm in der Regel alle Rechtskosten und auch die finanziellen Aufwendungen des Gerichtes zugesprochen werden. Zudem muss er die Unterhaltsschulden begleichen. Die Unterhaltsschulden können aus verschiedensten Gründen bestehen. Zum einen kann es sich hierbei um die fehlenden finanziellen Möglichkeiten handeln, zum anderen sind oftmals aber auch Streitigkeiten zwischen den beiden Elternteilen der Fall. Der Grund für die Unterhaltsschulden spielt jedoch bei dem gerichtlichen Weg keine Rolle. Die Unterhaltsschulden können zudem mit sogenannten Verzugszinsen versehen werden. Auch diese wirken sich für den Schuldner als deutliche Mehrkosten aus und müssen entsprechend getragen werden. Wenn Unterhaltszahlungen von dem Empfänger verweigert werden, kann nicht von Unterhaltsschulden die Rede sein. Somit kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht die Einklage der Unterhaltszahlungen für diesen Zeitraum erfolgen. In der Regel werden die genauen Unterhaltszahlungen bei der Trennung des Ehepaares durch einen Anwalt berechnet und entsprechend festgelegt. Der Ehepartner kann gegen die festgelegten Unterhaltszahlungen vorgehen, muss diese jedoch bis zur endgültigen Neuentscheidung leisten. Geschieht dies nicht, entstehen Unterhaltsschulden.

Die Unterhaltsschulden unterliegen in Deutschland besonderen Regelungen, da durch diese das Wohl des Kindes beeinflusst wird. Die Unterhaltsschulden verfügen über eine sehr lange Verjährungsfrist und können prinzipiell vollstreckt werden. Somit kann es bei bestehenden Unterhaltsschulden zur Pfändung der finanziellen Mittel des Ehepartners kommen. Ebenso ist die Pfändung verschiedenster Wertgegenstände möglich. Hierbei kann es sich um das Fahrzeug oder auch eine Immobilie handeln.