Treuhandkredit

Der Treuhandkredit wird bereits seit einigen Jahren als spezielle Darlehensform angesehen. Da es sich bei dem Treuhandkredit um ein konkret definiertes Darlehen handelt, werden ausschließlich spezielle Kredite unter dieser Bezeichnung geführt. Ein Treuhandkredit wird heute sowohl von den klassischen Finanzunternehmen als auch von den staatlichen Banken gewährt.

Der Treuhandkredit ist heute vor allem in Verbindung mit den verschiedensten Förderprogrammen bekannt. Hierbei kann es sich neben der Wirtschaftsförderung auch um die Wohnungsbauförderung und die Mittelstandsförderung handeln. Der Treuhandkredit unterliegt in Deutschland speziellen Regelungen und Besonderheiten. Einschränkungen können bei dem Treuhandkredit konkretisiert werden, wenn dieser im Rahmen eines staatlichen Förderprogrammes vergeben wird. Hierbei kann es sich neben den Eingrenzungen bei der Darlehenssumme auch um die Verwendungsmöglichkeiten handeln. Im Grunde können verschiedene Darlehen als Treuhandkredit bezeichnet werden, wenn alle Besonderheiten und ebenso die Vorgehensweise erhalten bleiben. Bei dem Treuhandkredit handelt es sich bei dem Treugeber und die Treuhänder um die Schlüsselfiguren und auch die wichtigsten Besonderheiten. So spielt der Kreditnehmer bei der eigentlichen Auszahlung der Darlehenssumme zunächst eine sekundäre Rolle. Der Treuhandkredit wird als Darlehen von dem Treugeber an den Treuhänder vergeben. Der Treuhänder verpflichtet sich schließlich dazu, die Darlehenssumme an den eigentlichen Kreditnehmer weiterzugeben. Alle Darlehen, bei denen Kreditgeber und Kreditnehmer zum Einsatz kommen, ist heute von einem Treuhandkredit die Rede. Durch die Kooperationen der klassischen Finanzunternehmen mit den Landesbanken, die die Förderprogramme aus öffentlicher Hand vergeben, spielt der Treuhandkredit auf dem Finanzmarkt eine wichtige Rolle und findet entsprechende Beachtung. Für den eigentlichen Kreditnehmer handelt es sich bei dem Treuhandkredit jedoch in der Regel um einen unbekannten Begriff. Zu den Besonderheiten im Vergleich zu ähnlichen Darlehensformen gehört bei dem Treuhandkredit die Rolle des Treuhänders. Dieser trägt bei dem Treuhandkredit keinerlei Haftungsrisiken. Nach den gesetzlichen Grundlagen ist der Treuhänder ausschließlich für die Verwaltung der Mittel zuständig. Demnach verpflichtet er sich bei dem Treuhandkredit dazu, die ordnungsgemäße Verwaltung durchzuführen und die komplette Darlehenssumme an den Darlehensnehmer auszuzahlen.

Unterschiede bei den Möglichkeiten von dem Treuhandkredit lassen sich sicherlich zum einen bei den Konditionen erkennen, wesentlich aussagekräftiger sind hier jedoch die Treugeber. Bei den Treugebern, die bei dem Treuhandkredit eine wichtige und nicht zuletzt auch entscheidende Rolle spielen, kann zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Neben weiteren Finanzunternehmen können auch Gebietskörperschaften und die verschiedensten öffentlichen Banken als Treugeber fungieren. Die Treuhänder sind in den meisten Fällen klassische Finanzunternehmen, die mit den Treugebern auf Grund bestehender Verträge kooperieren. Treugeber nutzen die verschiedensten Finanzunternehmen bewusst als durchleitende Geschäftsbank, weil sie in der Regel nicht eigenständig im Direktservice tätig sind. Der Treuhandkredit, der im Rahmen der Wirtschaftsförderung angeboten wird, kann ausschließlich von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Wie auch die anderen Darlehen stetigen Änderungen und Entwicklungen unterliegen, lassen sich diese auch bei dem Treuhandkredit erkennen. So kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu den verschiedensten Veränderungen und Erweiterungen. Der Treuhandkredit als Förderdarlehen unterliegt zudem Sonderregelungen in steuerlicher Hinsicht.