Sturmversicherung

Die Sturmversicherung wird in Deutschland als eigenständiger Versicherungszweig angesehen. Vor allem in den letzten Jahren hat eine solche Versicherung stetig an Beliebtheit gewinnen können. Die Sturmversicherung soll den Versicherten sowohl vor den Schäden am Gebäude als auch an beweglichen Sachen schützen, die durch einen Sturm entstanden sind.

In den letzten Jahren haben immer wieder die verschiedensten Wetterkapriolen für Schäden an Gebäuden und anderen beweglichen Sachen geführt. Nicht selten sind Schäden dieser Art mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Sturmversicherung hat die Aufgabe, die Versicherungsnehmer vor diesen Schäden und den damit in Verbindung zu bringenden finanziellen Folgen zu schützen. Die Sturmversicherung wird in Deutschland heute überwiegend für gewerbliche und auch landwirtschaftliche Risiken angeboten. In den letzten Jahren konnten sich aber auch andere Angebote auf dem Versicherungsmarkt in Bezug auf die Sturmversicherung durchsetzen. Für die Privathaushalte werden Sturmschäden meist durch die Hausrat- oder auch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Schutz für gewerbliche Objekte und die Landwirtschaft meist nicht ausreichend ist. In den meisten Versicherungen werden jedoch nur Schäden abgedeckt, die infolge einer Windgeschwindigkeit ab 63 km/h entstanden sind. Nur ab Windstärke 8 ist von einem Sturm und infolge dessen auch von einem Sturmschaden die Rede. Bei der Sturmversicherung kann heute zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Neben der Sturmversicherung für Gebäude, Betriebe und Geschäfte handelt es sich hierbei auch um eine einfache Sachversicherung. Zudem bieten die meisten Versicherer die Möglichkeit, die Sturmversicherung auch ausschließlich als Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Die genaue Form der Sturmversicherung ist vor allem von den jeweiligen Ausgangsituationen abhängig. Zudem beeinflusst diese Tatsache die individuellen Kosten für die Versicherung erheblich. Aus diesem Grund sollte die Art der Sturmversicherung gut überlegt gewählt werden, denn zwischen beiden Möglichkeiten lassen sich erhebliche Unterschiede erkennen. Je nach Art weist die Sturmversicherung gewisse Gemeinsamkeiten mit anderen Versicherungen auf. Allerdings ist sie wesentlich umfangreicher und bietet somit auch einen ansprechenden Schutz für den Versicherten. Die Sturmversicherung wird von den meisten Versicherungsunternehmen angeboten. Die Versicherten haben die Möglichkeit, diese als Einzelversicherung oder auch im Paket mit anderen Versicherungen abzuschließen. Durch die Sturmversicherung werden je nach Versicherungsvertrag verschiedene Gefahren und Schäden abgesichert. In erster Linie handelt es sich hierbei um Schäden, die durch einen Sturm verursacht wurden.

Die meisten Verträge der Sturmversicherung enthalten jedoch einzelne Eingrenzungen oder auch Ausschlüsse. Demnach werden ausschließlich Schäden gedeckt, die durch die Folgen eines Sturmes entstanden sind. Hierbei kann es sich um einen umgestürzten Baum oder die verschiedensten Luftbewegungen handeln. Ebenso werden Schäden gedeckt, die durch fliegende Gegenstände, wie Werkzeuge oder auch Äste, verursacht wurden. Die meisten Versicherer bieten die Sturmversicherung ausschließlich mit Einschränkungen an. Von dem Versicherungsschutz sind Schäden ausgeschlossen, die durch Unruhen und Erdbeben entstanden sind. Ebenso kommt es nicht zur Versicherungsleistung, wenn die Schäden durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Sturmversicherung kann in Deutschland mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Unterschiede zwischen den einzelnen Verträgen lassen sich bei den meisten Versicherern deutlich erkennen. Ebenso kommt es zu erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Prämien für die Sturmversicherung. Die Prämie der Sturmversicherung wird durch eine Vielzahl verschiedener Faktoren beeinflusst.