Auslandsschulden

In den letzten Jahren sind die Zahlen, die unter den Auslandsschulden zusammengefasst werden, stetig gestiegen. Auch in Deutschland verfügen zahlreiche Menschen über Schuldner, die sich außerhalb des Landes befinden. Die Auslandsschulden können sich aus den unterschiedlichsten Segmenten zusammensetzen. Zu den Besonderheiten der Auslandsschulden gehört die rechtliche Handhabung.

So werden Auslandsschulden grundsätzlich nach dem Recht behandelt, welches in dem jeweiligen Land die Grundlage bildet. Auslandsschulden werden, wenn sie sich außerhalb von Deutschland befinden, somit nach dem Gesetz des betreffenden Staates behandelt. Verfügen Menschen über Deutschland in Schulden, die als Auslandsschulden angesehen werden können, gelten bei diesen die deutschen Gesetze. Die Auslandsschulden können aus den verschiedensten Gründen entstehen. Oftmals entstehen sie durch ein Arbeitsverhältnis, denen der Schuldner im Ausland nachgegangen ist. Die Auslandsschulden können unverschuldet aber auch bewusst entstehen. Unterschieden werden muss zwischen verschiedenen Formen. So werden auch Mietschulden, die im Ausland vorhanden sind und durch eine sich dort befindende Wohnung oder auch Immobilie, als Auslandsschulden bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein einziges Beispiel. Auch Steuerschulden gegenüber anderen Ländern müssen somit als Auslandsschulden bezeichnet werden. Die Auslandsschulden können auf verschiedene Art und Weise von dem Gläubiger gehandhabt werden. Die einzelnen Vorgehensweisen können jedoch mit dem deutschen Recht verglichen werden. So sind die meisten Schulden, die als Auslandsschulden bezeichnet werden, auch einklagbar. Ebenso ist in den meisten Ländern eine Vollstreckung möglich. Durch die Vollstreckung kann es zu der Pfändung des Eigentums im eigentlichen Heimatland kommen. Nicht selten arbeiten die einzelnen Nationen bei den Auslandsschulden eng zusammen, um diese zu begleichen oder auch zu beheben. Aus diesem Grund werden die Vollstreckung und die damit verbundene Pfändung in der Regel durch die Behörden des Heimatlandes durchgeführt. Entscheiden sich die Gläubiger bei den Auslandsschulden für den gerichtlichen Weg, kommen auf den Schuldner deutlich höhere Kosten zu. Diese sind mit denen, die innerhalb des Heimatlandes entstehen, in der Regel nicht vergleichbar, da die Auslandschulden meist mit einem wesentlich höheren Aufwand verbunden sind. Die Gläubiger der Auslandsschulden können in den meisten Ländern alle Kosten auf den Schuldner abwälzen. Hierbei muss es sich nicht mehr nur um die Kosten handeln, die durch ein gerichtliches Verfahren oder auch den rechtlichen Beistand entstanden sind. In den meisten Ländern Europas haben die Gläubiger zudem das Recht auf die bestehenden Auslandsschulden die entsprechenden Verzugszinsen oder auch Mahngebühren zu berechnen. Zudem verfügen die meisten Auslandsschulden über eine sehr lange Verjährungsfrist.

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können über die Auslandsschulden verfügen. Vor allem bei Unternehmen, die Auslandsschulden haben, ist die Rechtslage in der Regel sehr komplex und unterliegt zudem weiteren Besonderheiten. In den meisten Ländern ist die Verjährungsfrist für Auslandsschulden sehr hoch, sodass es auch noch Jahre nach dem entstehenden Verhältnis zu den entsprechenden Folgen kommen kann. In den meisten Fällen müssen die Auslandsschulden durch eine Einmalzahlung beglichen werden. Nur nach Absprachen und Vereinbarungen sind Ratenzahlungen möglich.