Serviceleasing

In den letzten Jahren hat sich das Serviceleasing zu einer angesehenen Form des Leasings entwickeln können. Das Serviceleasing findet heute in den verschiedensten Bereichen und auch Unternehmen Anwendung, sodass zwischen unterschiedlichen Formen differenziert werden muss. Bei dem Serviceleasing muss auf eine Vielzahl von Besonderheiten geachtet werden, die vor allem durch das deutsche Recht definiert werden.

Erst in den letzten Jahren konnte sich das Serviceleasing als Angebot auch in Deutschland durchsetzen. Kannte man das Leasing eigentlich nur als das Autoleasing, wurde mit dem Serviceleasing ein ganz neues Angebot etabliert. Bei dem Serviceleasing greifen die Leasingnehmer auf verschiedene Serviceleistungen zurück. Hierbei kann es sich um einzelne handwerkliche Serviceleistungen aber auch um die Angebote einer Fachkraft handeln. Das Serviceleasing wird heute oftmals auch mit den Leasingarbeitern in Verbindung gebracht und so hat es zu einem festen Begriff auf dem Arbeitsmarkt entwickeln können. Durch das Serviceleasing versuchen Unternehmen oder auch andere Leasingnehmer, die Kosten der Anschaffung oder auch der Einstellung zu vermeiden. Das Serviceleasing erfolgt auf Rechnung und ist ausschließlich mit geringen zusätzlichen Kostenpositionen verbunden. Im Großen und Ganzen konzentriert sich der Rechnungsbetrag bei dem Serviceleasing jedoch ausschließlich auf die Leistungen, die wirklich erbracht wurden. Bei Bedarf können die Unternehmen schließlich auf die Serviceleistung zurückgreifen. In den letzten Jahren wurde der Bereich Serviceleasing kontinuierlich erweitert, sodass bei diesem heute zwischen verschiedenen Angeboten unterschieden werden muss. Unter anderem handelt es sich hierbei auch um das Leasing von Fachkräften. Hinter dem Serviceleasing verbirgt sich im Grunde ausschließlich das Mieten einer Serviceleistung. Diese kann ganz unterschiedlicher Natur sein, sodass das Serviceleasing heute unter anderem auch mit den verschiedensten Gastronomiebereichen in Verbindung gebracht wird. Nehmen Unternehmen oder auch Privatpersonen das Serviceleasing in Anspruch, wird ihnen für die erbrachte Leistung ein Serviceentgelt berechnet. Dieses kann sowohl bar als auch auf Rechnung beglichen werden. Zudem gehen die Leasingnehmer einen Leasingvertrag ein. Dieser kann mit den verschiedenen Laufzeiten verbunden sein. So kann das Serviceleasing heute auch über mehrere Monate oder auch Jahre als Leistung genutzt werden. Ebenso kann sich das Serviceleasing auf eine einmalige Anwendung beschränken. Die genauen Merkmale des Leasingvertrages werden bei dem Serviceleasing optimal auf die Ansprüche des Kunden, also des Leasingnehmers, abgestimmt.

Bei dem Serviceleasing kommt es in der Regel nicht zum Abschluss zusätzlicher Versicherungen. Da sich das Serviceleasing in der Regel auf eine einmalige Leistung beschränkt, verzichten die meisten Leasinganbieter auf die sogenannte Restschuldversicherung. Umfasst das Serviceleasing jedoch die Inanspruchnahme von Arbeitskräften, müssen die Leasingnehmer die Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen versichern. Ebenso verpflichten sie sich zur Bereitstellung eines angemessen Arbeitsverhältnisses. Bei dem Leasing von Fachkräften handelt es sich jedoch ausschließlich um eine Form des Serviceleasings. Das Serviceleasing wird in Bezug auf das „Mieten“ von Arbeitskräften heute in zahlreichen Branchen angewendet, da es wesentlich weniger Kosten verursacht als eine klassische Anstellung. Aus diesem Grund befindet sich das Serviceleasing auch weiterhin in einer Art Entwicklungsphase.