Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung unterliegt in Deutschland als wichtiger Bestandteil dem Sozialversicherungssystem. Bei dieser Versicherung handelt es sich bei dem bestehenden Generationenvertrag um die wichtigste Grundlage. Somit werden durch die aktuellen Beiträge, die durch Arbeitnehmer oder freiwillig Versicherte gezahlt werden, die aktuellen Renten der Senioren gesichert.

Bundesweit ist die gesetzliche Rentenversicherung auch unter dem Kürzel GRV bekannt. In Deutschland handelt es sich bei dieser um einen wichtigen Bestandteil der Sozialversicherungen und so nimmt sie in dem bestehenden System eine weitere Säule ein. Die Rentenversicherung dient in erster Linie der Alterssicherung der Menschen. Die Beiträge sind bei einer gesetzlichen Versicherung an den DRV zu leisten. Befinden sich Versicherte in einem Arbeitsverhältnis, wird ein prozentualer Anteil der Rentenversicherung durch den Arbeitgeber geleistet. Freiwillig Versicherte, wie zum Beispiel Selbstständige, Gewerbetreibende oder auch Freiberufler müssen für die Beiträge in vollem Umfang eigenständig aufkommen. Die gesetzlichen Grundlagen der Rentenversicherung in dem SGB geregelt und bilden somit eine wichtige Grundlage dieser Versicherung. Durch die Rentenversicherung werden drei wesentliche Risiken abgesichert. Neben dem Alter handelt es sich hierbei auch um die verminderte Erwerbsfähigkeit und den Tod. Für alle drei Fälle sind in Deutschland im Rahmen der Rentenversicherung Renten vorgesehen. Zudem wird durch den Träger der deutschen Rentenversicherung auch eine notwendige Rehabilitation gefördert. Diese kann sowohl medizinischer als auch beruflicher Natur sein. Durch verschiedene Maßnahmen soll die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen verbessert oder auch wiederhergestellt werden. Deutschlandweit gilt bei der Rentenversicherung zudem der Grundsatz „Reha vor Rente“. Somit muss sich der Betroffene zunächst einer Rehabilitation unterziehen, bevor er eine entsprechende Rente erhalten kann. Nur wenn das Wiederherstellen der Erwerbsfähigkeit nicht möglich ist, kommt es zu Gewährung einer Rente.

In Verbindung mit der Rentenversicherung kam es in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Veränderungen. Im Jahr 2006 entschloss sich die Bundesregierung schließlich für die Anhebung der Regelaltersgrenze. Diese soll nun bis zum Jahr 2029 schrittweise auf ein Alter von 67 Jahren erhöht werden. In Verbindung mit der Rentenversicherung lag diese Grenze zuvor bei dem 65. Lebensjahr. Entscheidet sich ein Versicherter jedoch zu einem späteren Renteneintrittsalter, kann er seine Rente somit erhöhen. Kommt es jedoch zu einem früheren Beginn der Rente, muss mit entsprechenden Minderungen gerechnet werden. Nach dem Jahr 2029 ist der früheste Renteneintritt mit einem Alter von 23 Jahren möglich. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Versicherte, die 45 Jahre Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Diese können auch weiterhin mit dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen.

Immer mehr Menschen entscheiden sich neben der gesetzlichen Versicherung für eine private Rentenversicherung. Im Rahmen einer privaten Rentenversicherung kann auf verschiedene Modelle und Angebote der Altersvorsorge zurückgegriffen werden. Durch die private Rentenversicherung versuchen Menschen, ihre Existenz im Alter zum einen zu sichern und zum anderen komfortabler zu gestalten. In den letzten Jahren ist die Zahl derer, die sich für einen zusätzlichen Schutz entscheiden, erheblich gestiegen. Nicht selten entscheiden sich vor allem freiwillig Versicherte für eine zusätzliche Rentenversicherung. Zu den bekanntesten Formen dieser Altersvorsorge gehören die einfachen Modelle der privaten Rentenversicherung.