Rechtsschutzversicherung

Bereits seit einigen Jahren handelt es sich bei der Rechtsschutzversicherung um eine der am stärksten verbreiteten Versicherungen in Deutschland. Ausgehend von den verschiedenen Zielgruppen wird die Rechtsschutzversicherung von unterschiedlichen Unternehmen angeboten und unterliegt verschiedenen Besonderheiten und Merkmalen in Hinblick auf die Leistungen und den Versicherungsschutz.

Hinter der Rechtsschutzversicherung verbirgt sich nach deutschem Recht eine Individualversicherung. Das Ziel dieser Versicherung ist es, den Versicherten vor den Risiken und den Kosten eines Rechtsstreites zu schützen. Angeboten wird die Rechtsschutzversicherung heute sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen. Zu den Besonderheiten gehört der Leistungsumfang. So bezieht sich eine Rechtsschutzversicherung nicht auf alle Rechtsgebiete, die vorhanden sind. Die Leistungen und die Deckung der Versicherung werden nach dem Grundsatz der Spezialität abgedeckt. Demnach werden ausschließlich Rechtsstreitigkeiten gedeckt, die in der Rechtsschutzversicherung auch genau definiert sind. Zu den bekanntesten Formen der Rechtsschutzversicherung gehört heute die Verkehrsrechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten zum einen die Kosten, die auf den Versicherten zukommen, und sorgt zum anderen dafür, dass sich dieser einen rechtlichen und juristischen Beistand vertreten beziehungsweise beraten lassen kann. In einzelnen Verträgen der Rechtsschutzversicherung ist die Deckungssumme begrenzt. Die Einschränkung der Deckungssumme bezieht sich in der Regel jedoch erst auf die zweite Instanz. Somit liegt die begrenzte Summe meist bei 250.000 Euro je Rechtsfall. Abgedeckt werden durch die Rechtsschutzversicherung die verschiedensten Kostenpositionen. Neben der gesetzlichen Anwaltsgebühr handelt es sich hierbei um Zeugengelder, die Honorare für Sachverständige, die verschiedensten Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, wenn der Versicherte diese übernehmen muss. In den meisten Fällen werden durch die Rechtsschutzversicherung auch Strafauktionen von bis zu 50.000 Euro übernommen. Durch diese Regelung soll der Versicherungsnehmer vor dem möglichen Strafvollzug geschützt werden. Allerdings werden durch die Rechtsschutzversicherung keinerlei Geldstrafen und Bußgelder übernommen. Diese müssen durch den Versicherten selbst gezahlt werden.

Die Höhe der Prämien der Rechtsschutzversicherung wird durch eine Vielzahl verschiedener Faktoren beeinflusst. Neben den einzelnen Zielgruppen handelt es sich hierbei um die Risiken und ebenso die Höhe der Deckungssumme. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung kann die Prämie für die Rechtsschutzversicherung minimiert werden. In den meisten Fällen liegt die Selbstbeteiligung pro Rechtsstreit zwischen 150 und 250 Euro. Nur in seltenen Fällen wird diese Spanne überschritten. Durch einen etwas höheren Beitrag in die Rechtsschutzversicherung kann die Selbstbeteiligung jedoch komplett ausgeschlossen werden. Der Leistungsumfang und Schutz der Rechtsschutzversicherung gilt ausgehend von den deutschen Versicherern europaweit. Auch in den Staaten, die außerhalb von Europa liegen und als Anliegerstaaten angesehen werden, gilt die individuelle Rechtsschutzversicherung. Einzelne Gesellschaften bieten zudem den weltweiten Schutz an, wenn der Auslandsaufenthalt mindestens sechs Wochen beträgt. Bei den weltweiten Leistungen muss jedoch mit einzelnen Einschränkungen gerechnet werden. In den meisten Fällen ist die Versicherungssumme so auf eine Höhe von etwa 30.000 Euro begrenzt. Bei der Rechtsschutzversicherung ist jedoch zu beachten, dass bei den meisten Verträgen eine Wartezeit besteht. In der Regel handelt es sich hierbei um drei Monate. Erst nach Ablauf der Wartezeit übernehmen die Versicherer der Rechtsschutzversicherung die Kosten für Rechtsstreitigkeiten verschiedener Art. Die meisten Verträge der Rechtsschutzversicherung sind zudem modular aufgebaut.