Privatinsolvenz

Das Thema der Insolvenz hat in den letzten Jahren aufgrund der Entwicklungen deutlich an Bedeutung gewinnen können. Ausgehend von den Regierungen wurden verschiedene Insolvenzformen gebildet, die eine bestmögliche Abwicklung unterstützen sollen. Eine dieser Formen bildet heute die Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz genießt vor allem im gesellschaftlichen Leben ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.

Die Privatinsolvenz unterscheidet sich deutlich von der Unternehmensinsolvenz und unterliegt unter anderem eigenständigen Gesetzen und Regelungen. In Deutschland ist sie auch unter der Bezeichnung Verbraucherinsolvenz bekannt. Die einzelnen Regelungen der Privatinsolvenz werden durch das deutsche Gesetz konkretisiert. Hinter dieser verbirgt sich ein gerichtliches Verfahren, das von den Betroffenen eigenständig beantragt werden muss. Dieses Verfahren ist im Vergleich zur Unternehmensinsolvenz sehr simpel und demnach eine vereinfachte Variante dieser. So nimmt es unter anderem ein geringeres Zeitfenster in Anspruch. Die Privatinsolvenz wurde vor allem zum Schutz der Privatpersonen, die von einer hohen Verschuldung betroffen sind, konzeptioniert. Es unterliegt einzelnen Besonderheiten, die sich bereits anhand der Vorgehensweise erkennen lassen. Das Ziel ist es, den Betroffenen einen gewissen Neustart nach einer bestimmten Zeit zu ermöglichen. Zu den wichtigsten Elementen dieses Insolvenzverfahren gehört die Restschuldbefreiung. Durch diese wird der Betroffene von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nach einem gewissen Zeitraum befreit und gilt demnach wieder als schuldenfrei. Dieser Zeitraum wird durch die Insolvenzverordnung mit den Regelungen konkretisiert. Diese Restschuldbefreiung erfolgt nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode und des Insolvenzverfahrens. Die Privatinsolvenz kommt ausschließlich für Menschen infrage, die über eine hohe Verschuldung verfügen und diese eigenständig nicht mehr bewältigen können. Die Gründe hierfür können verschiedener Natur sein. Nicht selten handelt es sich aber bei Darlehen um den wichtigsten Inhalt einer Privatinsolvenz. Eine Privatinsolvenz kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Zunächst können sie alle Privatpersonen und auch ehemalige Selbstständige in Anspruch nehmen. Zudem handelt es sich um ein Verfahren, das auch für Kleingewerbetreibende gilt. Die Voraussetzung ist, dass die Betroffenen nicht mehr als 20 Gläubiger haben. Zudem dürfen die Schulden nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitnehmern stammen. Diese Regelung muss vor allem von ehemaligen Selbstständigen beachtet und ebenso auch eingehalten werden. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, sind auch der Weg und das Verfahren der Privatinsolvenz möglich. Eine Privatinsolvenz lässt sich im Grunde in vier Schritte einteilen, die abhängig von dem Betroffenen durchgeführt werden.

Zum einen handelt es sich hierbei um eine außergerichtliche Einigung. Diese kommt vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren zum Einsatz. Dieser Einigungen schließlich sich das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren an. Die letzten beiden Schritte in einer Privatinsolvenz sind das vereinfachte Insolvenzverfahren, das auch die eigentliche Privatinsolvenz darstellt und das Verfahren, welches im Rahmen der Restschuldbefreiung durchgeführt wird. Der letzte Schritt wird auch als Wohlverhaltensperiode bezeichnet und steht für den eigentlichen Neuanfang, der den Betroffenen ermöglicht werden soll. Auch während der Privatinsolvenz muss der Schuldner gewisse Beiträge an die Gläubiger leisten. Ihm bleibt je nach Einkommen ausschließlich ein Mindestsatz zur Sicherung des eigenen Lebens erhalten.