Auslandsbanken

Als Auslandsbanken werden unterschiedliche Formen der Akteure auf dem deutschen Finanzmarkt bezeichnet. Die gängigsten Rechtsformen sind die Niederlassungen und Tochtergesellschaften von Kreditinstituten, die ihren rechtlichen Hauptsitz im Ausland haben. Handelt es sich bei den Auslandsbanken um Niederlassungen im Sinne einer Filiale, dann unterliegen sie den rechtlichen Bestimmungen des Herkunftslandes. Haben sich ausländische Kreditinstitute mit Tochtergesellschaften in Deutschland etabliert, kann man in der Regel davon ausgehen, dass sie dem deutschen Bankenrecht unterliegen. Im Einzelfall sollte man jedoch prüfen, ob sie dem Bundesverband deutscher Banken angehören, weil sich dies direkt auf die Sicherung der bei den Auslandsbanken getätigten Einlagen auswirkt.

Darüber hinaus existiert in Deutschland seit 1982 ein von den Auslandsbanken gegründeter eigenständiger Verein. Das wichtigste Mitglied dieses Vereins ist vom Volumen der getätigten Geschäfte her die SEB AG. Dabei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der schwedischen „Skandinavska Enskilda Bank“, die 2000 auch die Bank für Gemeinwirtschaft aufkaufte. Sie hat in Deutschland inzwischen mehr als eine Million Kunden und dominiert damit den Markt der Auslandsbanken und auch den Verein der ausländischen Banken, dem unter anderem auch verschiedene Kapitalanlagegesellschaften angehören, die sich rechtlich nicht als Kreditinstitute verstehen.

Nachdem die Auslandsbanken zuerst die privatwirtschaftlichen Unternehmen als Hauptzielgruppe hatten, drängen sie zunehmend auch ins Privatkundengeschäft. Heute tätigen viele deutsche Sparer ihre Einlagen bei Auslandsbanken, weil sie oft dort eine günstigere Rendite als von den deutschen Kreditinstituten bekommen. Sie sollten sich allerdings auch des damit verbundenen Risikos bewusst sein. Ehe man eine solche Anlage tätigt, sollte man sich unbedingt darüber informieren, ob die Bank dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehört oder alternativ prüfen, wie die Einlagensicherung im jeweiligen Herkunftsland geregelt ist. Hier ist trotz aller Bemühungen der Europäischen Kommission und der EZB noch keine europaweit einheitliche Regelung in Sicht. Die Anfänge der Finanzkrise im Herbst 2008 haben eindrucksvoll gezeigt, wie schnell man sein bei Auslandsbanken ohne Sicherungen angelegtes Kapital teilweise oder vollständig verlieren kann. Deshalb und aus Gründen der rechtlichen Sicherheit sollte man als Kunde von ausländischen Kreditinstituten immer darauf Wert legen, dass der Vertrag in deutscher Sprache vorgelegt wird oder ihn sich alternativ von einem sprachkundigen Menschen übersetzen lassen.

Im Bereich des Privatkundengeschäfts erfreuen sich die Auslandsbanken dennoch steigenden Zulaufs. Sie punkten oft dadurch, dass sie einerseits gute Zinsen auf Tagesgeldkonten und Festgeldanlagen bieten und andererseits kleinere Kredite großzügiger und häufig ohne Eintragung in die Schufa anbieten. Kleine Privatbanken aus dem Ausland verzichten teilweise sogar auf die Schufa Anfrage und verlassen sich bei der Bonitätsprüfung auf die vom Kunden vorgelegten Nachweise seines regelmäßigen Einkommens. Dennoch kommt man bei einer Geldanlage bei Auslandsbanken um die Entrichtung der Abgeltungssteuer nicht herum. Hier stellen innereuropäische Kooperationsverträge sicher, dass diese Abgabe für deutsche Kunden an den Fiskus abgeführt wird. Das geschieht teilweise unter Übermittlung der konkreten Angaben zum jeweiligen Kontoinhaber und an anderer Stelle durch eine pauschale Abführung. Im letzteren Fall kann der Kunde selbst entscheiden, ob er sich die im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erzielenden Reduzierungen der Abgeltungssteuer sichern möchte, denn eine Bescheinigung über die entrichtete Steuer bekommt er trotzdem zugeschickt.