Neuwertversicherung

Die Neuwertversicherung hat sich in den letzten Jahren in Deutschland zu einem wichtigen Versicherungsschutz entwickeln können. Bei dieser muss zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Meist wird die Neuwertversicherung mit anderen Versicherungen, wie der Wohngebäudeversicherung kombiniert. Häufig handelt es sich um eine gleitende Neuwertversicherung.

Die Neuwertversicherung wird in Deutschland von nahezu allen Versicherungsunternehmen angeboten. Bei dieser kann zwischen verschiedenen Formen differenziert werden. Wird die Neuwertversicherung in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, ist meist von einer gleitenden Neuwertversicherung abgeschlossen. Kommt es zu einem Schaden an einem Gegenstand oder auch an einer Sache, wird durch die Neuwertversicherung der komplette Neuwert dieser Sache ersetzt. Auch in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung ist bei einzelnen Angeboten von einer Neuwertversicherung die Rede. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Seltenheit, da bei den meisten Kfz-Versicherungen ausschließlich der Zeitwert eines Fahrzeuges ersetzt wird. In der Regel muss zudem mit einem Abschlag von etwa 20 Prozent gerechnet werden. Die Neuwertversicherung bezieht sich heute häufig auf die Wohngebäudeversicherung und wird auch mit dieser in der Regel kombiniert. Allerdings unterliegt auch hier dieser Versicherungsschutz einigen Besonderheiten. Von einer gleitenden Neuwertversicherung ist die Rede, weil die meisten Baustoffe und auch der Wert eines Hauses erheblichen Schwankungen unterliegen. So kann der Hauswert durch Bauarbeiten und die verschiedensten Modernisierungen erweitert und erhöht werden. Diese Änderungen müssen schließlich auch in die Neuwertversicherung aufgenommen werden. Die Neuwertversicherung unterliegt hinsichtlich der Vertragsgestaltung entsprechenden Besonderheiten. Die wichtige Grundlage der Neuwertversicherung ist bis heute der Versicherungswert 1914. Bei diesem wird der ortsübliche Neubauwert als Versicherungssumme aufgenommen. Die Ausstattungen und Größe des Gegenstandes werden nach den Preisen des Jahres 1914 berechnet und in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Neben den Kosten für das Baumaterial und Ähnliches werden in die Neuwertversicherung auch die finanziellen Aufwendungen für die Architekten und Konstruktionen aufgenommen. Auch weitere Planungskosten werden in der Versicherungssumme beachtet. Die genaue Versicherungssumme wird nach konkreten und ebenso bis heute festgelegten Methoden berechnet. Auch diese Ermittlungsmethoden stammen aus dem Jahr 1914 und werden somit auch basierend auf diesen Grundlagen angewendet. Jährlich kommt es hinsichtlich der Haftung des Versicherers zudem zu entsprechenden Anpassungen. Hierbei handelt es sich um Anpassungen, die auf den Grundlagen der Baupreisentwicklungen basieren.

Durch die zahlreichen Änderungen und Anpassungen ändert sich auch die Prämie für die Neuwertversicherung. Somit kann es sowohl zu einer Erhöhung als auch zu der Verminderung des gleitenden Neuwertfaktors in der Neuwertversicherung kommen. Als Grundlage dient bei der Neuwertversicherung zudem der Baupreisindex, der jährlich von dem Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Anhand von diesem und der Versicherungssumme gestaltet sich schließlich die Prämie der Neuwertversicherung. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Baupreisindex der Wohngebäude zuteil. Dieser wird zu 80 Prozent von den Versicherern der Neuwertversicherung beachtet. Ausschließlich zu 20 Prozent werden die Änderungen bei den Löhnen und Gehältern in die Neuwertversicherung einbezogen. Die Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, diese Erhöhungen bei der Neuwertversicherung aufzuheben. Hierfür ist jedoch die schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsunternehmen von Nöten. Auch wenn Erhöhungen abgelehnt werden, bleibt die Neuwertversicherung auf deren Grundlagen bestehen und bezieht sich jeweils auf die aktuelle Versicherungssumme.