Ausbildungsversicherung

Die Ausbildungsversicherung wird in Deutschland von mehreren Versicherungsunternehmen angeboten. Sie soll die Kosten, die im Rahmen der Ausbildung eines Kindes entstehen, decken. Während der Ausbildungsversicherung zahlen Eltern oder auch Großeltern individuelle Prämien in die Police ein. Durch diese wird eine Versicherungs- oder auch Sparsumme gebildet.

Die Ausbildungsversicherung ist eine freiwillige Police, die aufgrund ihrer Konzeption zu den Personenversicherungen und den Individualversicherungen gezählt werden muss. Bereits seit einigen Jahren wird die Ausbildungsversicherung von mehreren deutschen Unternehmen angeboten. Zwischen den Angeboten der zahlreichen Versicherer können erhebliche Unterschiede erkannt werden. Die Ausbildungsversicherung dient dazu, dem eigenen Kind möglichst gute berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Unterschiede lassen sich bei den Angeboten der Ausbildungsversicherung bereits in Bezug auf die Laufzeit erkennen. Die meisten Policen verfügen über eine Laufzeit von 18 bis 25 Jahren. Somit können neben den einfachen Ausbildungskosten auch weitere Studien und weiterführende Schulen finanziert werden. Die Versicherungssumme, die im Rahmen des Vertrages bei der Ausbildungsversicherung vereinbart wird, ist garantiert. Stirbt der eigentliche Versicherungsnehmer, also das Kind, müssen keine weiteren Einzahlungen geleistet werden. Die Auszahlung der Ausbildungsversicherung erfolgt jedoch erst zum Vertragsende. Bei der Ausbildungsversicherung ist generell keine frühzeitige Kündigung möglich. Sicherlich bieten einzelne Versicherer den Stopp der Einzahlungen an, aber auch dann kommt es nicht zur frühzeitigen Auszahlung der Versicherungssumme. Die garantierte Summe erhalten die Eltern oder Großeltern erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Versicherungssumme der Ausbildungsversicherung kann je nach den individuellen Vorstellungen bestimmt werden. Basierend auf der angestrebten Versicherungssumme berechnen die Versicherungsunternehmen schließlich die Prämien, die im Rahmen der Ausbildungsversicherung entrichtet werden müssen.

Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich eigentlich um eine Sonderform der Kapitallebensversicherung. Durch die Prämien wird im Laufe des Vertrages ein Kapital für den Versicherungsnehmer gebildet, welches seine individuelle Existenz oder auch Entwicklung sicherstellen soll. Die Kapitalanlage und Bildung erfolgt bei der Ausbildungsversicherung basierend auf den verschiedensten Formen. Hierbei kann es sich nicht nur um klassische Aktienfonds, sondern auch um Investmentfonds und andere moderne Anlagemöglichkeiten anlagen. Durch die Kapitalanlage unterliegt die Ausbildungsversicherung wie auch die anderen Formen der Kapitallebensversicherung entsprechenden Schwankungen. Diese Schwankungen zeigen sich in den meisten Fällen jedoch ausschließlich in Hinblick auf die Rendite. Somit muss gerade bei den Gewinnen der Ausbildungsversicherung mit erheblichen Verlusten gerechnet werden. Einzelne Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile auch bei der Ausbildungsversicherung die Option des Rückkaufes an. Doch gerade bei dem Rückkauf der Ausbildungsversicherung muss meist mit sehr großen Verlusten gerechnet werden. Da die Versicherungssumme in der Regel langfristig als Kapital angelegt wird, muss bei der vorzeitigen Unterbrechung auch mit erheblichen Problemen gerechnet werden. In einzelnen Fällen wird bei dem Rückkauf so auch nicht die Einlage der Versicherungsnehmer zurückerstattet. Zudem sollte vor dem Abschluss der Ausbildungsversicherung bedacht werden, dass es sich hierbei nicht um die flexibelste Anlagemöglichkeit handelt. Die Ausbildungsversicherung kann bei den meisten Versicherungsunternehmen in Deutschland zudem mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Meist wird sie von den Versicherern zur Geburt des eigenen Kindes in Form eines komplexen Versicherungspaketes angeboten. Meist sind in diesem Paket neben der Ausbildungsversicherung weitere Zusatzversicherungen für das Kind oder eben den Versicherungsnehmer inbegriffen.