Mautschulden

Die Mautschulden haben sich in den vergangenen Jahren mit den steigenden Mautkosten zu einem brisanten Thema entwickeln können. Heute wird bei den Mautschulden zwischen den verschiedensten Möglichkeiten unterschieden. So kann es sich bei den Mautschulden auch um Auslandsschulden handeln, wenn die Mautverbindlichkeiten in einem anderen Land entstanden sind.

Weltweit werden für einzelne Straßen Mautgebühren verlangt, die bei der Nutzung dieser erhoben werden. Die Mautgebühren sind unterschiedlich hoch und unterliegen zudem in den einzelnen Ländern erheblichen Veränderungen und Anpassungen. Werden diese Mautgebühren nicht gemäß der Nutzung entrichtet, entstehen die so genannten Mautschulden. Die Maut muss in den meisten Ländern an den Staat gezahlt werden. Aus diesem Grund unterliegen auch die Mautschulden den Regelungen und Gesetzen des Landes. Die Mautschulden werden mit hoher Brisanz als Thema behandelt. Die Bezahlung der Maut erfolgt in den einzelnen Ländern auf unterschiedliche Art und Weise. Werden Straßen benutzt, ohne das eine Maut bezahlt wird, entstehen Mautschulden und in einzelnen Ländern wird dieses Vergehen auch als Straftat behandelt. Die Mautschulden können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. In den vergangenen Jahren haben sich die Mautschulden vor allem zu einem Thema der zahlreichen Speditionen, die grenzübertretend tätig sind, entwickeln können. Die Mautschulden in Deutschland unterliegen den deutschen Gesetzen und sind somit einklagbar. Zudem können die Mautschulden bei dem Schuldner verstreckt werden. Da es sich bei den Mautschulden um Forderungsausfälle des Staates handelt, sind bei einer Nichtzahlung einer Vollstreckung und eine Pfändung nicht selten. Durch die Mautschulden kommen auf den Schuldner in der Regel weitere Kostenpositionen zu. Hierbei handelt es sich neben den Verzugszinsen, die durch die zuständige Behörde abhängig von der Verzugszeit berechnet werden, vor allem um die Kosten, die im Falle einer Klage entstehen. In diesem Fall müssen die Schuldner jedoch nicht durch die Kosten des Rechtsanwaltes und die Verzugszinsen übernehmen, sondern auch alle finanziellen Aufwendungen, die im Rahmen der Gerichtsverhandlungen entstehen. Unterschiede zwischen den einzelnen Handhabungen bei den Mautschulden lassen sich zwischen den Ländern deutlich erkennen und so muss hier entsprechend differenziert werden. Handelt es sich bei den Mautschulden um Auslandsschulden müssen die Schuldner in der Regel mit anderen Vorgehensweisen und Handhabungen rechnen. Bei den Mautschulden, die als Auslandsschulden angesehen werden können, orientieren sich die Gläubiger an den Gesetzen des entsprechenden Landes. Nicht selten sind die zusätzlichen Kosten, die so für den Schuldner entstehen, wesentlich höher als in Deutschland.

Die Mautschulden können nach den jeweiligen Gesetzen der Länder auf unterschiedliche Art und Weise zurückgezahlt werden. In der Regel ist jedoch eine Einmalzahlung von Nöten. Die Mautschulden können jedoch auch durch andere Formen beglichen werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Ratenzahlung. Möchten die Schuldner die Mautschulden und die Kosten, die durch diese entstanden sind, durch Raten begleichen, muss dies mit dem Gläubiger vereinbart werden. In den meisten Ländern haben die Gläubiger das Recht, bei einer Ratenzahlung der Mautschulden zusätzliche Zinsen zu berechnen und diese als Verzugskosten zu erheben.