Lombardkredit

Der Lombardkredit wird heute von zahlreichen Finanzunternehmen in Deutschland angeboten. In der Regel wird dieses Darlehen von Unternehmen in Anspruch genommen. Der Lombardkredit unterscheidet sich in Hinblick auf seine Konzeption deutlich von anderen Kreditangeboten. Die Unterschiede können sowohl bei den individuellen Zinssätzen als auch bei der genauen Gestaltung erkannt werden.

Auf Grund seiner Konzeption wird der Lombardkredit als Realkredit bezeichnet. In den letzten Jahren haben sich zahlreiche verschiedene Formen etablieren können. Heute kann bei dem Lombardkredit aus diesem Grund zwischen verschiedenen Möglichkeiten unterschieden werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um den Effektenlombardkredit. Der Lombardkredit unterscheidet sich deutlich von anderen Darlehen. Die Unterschiede und Besonderheiten lassen sich bei dem Lombardkredit vor allem in Bezug auf die Sicherheiten erkennen. So wird der Lombardkredit mit einem besonderen Pfand versehen. Bei dem Lombardkredit entscheiden sich die Kreditnehmer für die Verpfändung einer beweglichen Sache oder auch einem verbrieften Recht. Bei Letzterem handelt es sich in der Regel um Wertpapiere oder die verschiedensten Wertpapierdepots. Durch die Verpfändung bei dem Lombardkredit haben die Kreditgeber einen Voranspruch auf den verpfändeten Gegenstand. Da es sich bei einer Immobilie nicht um eine bewegliche Sache handelt, kann ein Immobilienkredit auch nicht als Lombardkredit bezeichnet werden. In den letzten Jahren konnten sich zahlreiche Formen bei dem Lombardkredit zu Favoriten entwickeln. Hierbei handelt es sich in erster Linie um den Effektenlombardkredit. Der Lombardkredit wird von Kreditnehmer vor allem dann in Anspruch genommen, wenn bewegliche Sachen nicht verkauft werden möchten. Oftmals ist dies in Bezug auf Wertpapiere und die verschiedensten Wertpapierdepots der Fall. Die Verpfändung erfolgt bei dem Lombardkredit ausschließlich durch das Einverständnis beider Vertragspartner. Werden bei einem Lombardkredit die verschiedensten Wertpapiere und Depots verpfändet, wird dies als Faustpfand bezeichnet. Zu den Besonderheiten gehört die Form der Verpfändung. So wird bei einem Lombardkredit nicht der komplette Wert eines Gegenstandes oder auch eines Wertpapieres als Darlehenssumme ausgezahlt. Die Kreditgeber gewähren bei dem Lombardkredit ausschließlich einen bestimmten Anteil oder auch Prozentsatz des eigentlichen Wertes des verpfändeten Gegenstandes. Ein Lombardkredit ist in den meisten Fällen mit einer sehr kurzen Laufzeit versehen. Diese kann nur mehrere Monate oder auch wenige Jahre lang sein. Die Darlehenssumme wird bei dem Lombardkredit auch als Beleihungswert bezeichnet. Obwohl es bei dem Lombardkredit zur Verpfändung eines Gegenstandes kommt, bleibt dieser im Besitz des Kreditnehmers. Das heißt, dass der Kreditnehmer weiterhin der Eigentümer des Gegenstandes oder der Wertpapiere ist. Der Kreditgeber wird ausschließlich als Besitzer gehandelt.

Bei dem Lombardkredit erfolgt in der Regel kein Abschluss einer Restschuldversicherung, da durch den verpfändeten Gegenstand oder auch die Wertpapiere eine ausreichende Kreditsicherheit geschaffen wird. Das Pfandrecht erstreckt sich bei dem Lombardkredit über die gesamte Laufzeit des Darlehens und erlischt erst, wenn dieser abgelaufen ist. Der Lombardkredit eignet sich für die verschiedensten Verwendungsmöglichkeiten. Hierbei kann es sich vor allem um die unterschiedlichsten Anschaffungen, wie zum Beispiel den Kauf eines Fahrzeuges handeln. Die genaue Darlehenssumme ist von dem Wert des Pfandes, das im Rahmen von dem Lombardkredit gewährt wird, abhängig.