Konsumentenkredit

In den letzten Jahren hat der Konsumentenkredit ungemein an Bedeutung gewinnen können. Vor allem die Reichweite dieses Darlehens wurde unerlässlich ausgebaut. Heute kann man bei dem Konsumentenkredit zwischen verschiedenen Formen unterscheiden. Der Konsumentenkredit kann mit dem Verbraucherkredit verglichen werden. Zwischen beiden Darlehensbezeichnungen oder auch Angeboten lassen sich nur sehr geringe Unterschiede erkennen.

Der Konsumentenkredit wurde in den letzten Jahren stetigen Weiterentwicklungen unterzogen. Durch die unterschiedlichsten Änderungen und auch Anpassungen gelang es, den Konsumentenkredit zu einem beliebten und ebenso auch gern gesehenen Darlehensangebot zu machen. Heute muss man bei dem Konsumentenkredit zwischen verschiedenen Möglichkeiten unterscheiden. Aber auch wenn die verschiedensten Optionen auf dem Markt vorhanden sind, sind die eigentlichen Grundlagen bei dem Konsumentenkredit stets identisch. In Deutschland wird der Konsumentenkredit auch sehr oft als Verbraucherkredit bezeichnet. Zu beachten ist jedoch, dass beide oftmals auch als eigenständige Produkte angeboten werden. Der Konsumentenkredit wird zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden, also den Konsumenten, abgeschlossen. Durch den Konsumentenkredit sollen vor allem größere Anschaffungen erleichtert werden, da in der Regel bei dem Konsumentenkredit auch eine Zahlung in Raten möglich ist. Den Unternehmen, die den Konsumentenkredit anbieten, steht es jedoch frei, wie sie das eigentliche Darlehen bezeichnen möchten. Hierbei können sie sowohl bei den Konditionen als auch bei der Vergabe die zahlreichen Grundlagen eigenständig festlegen. Ebenso können die Unternehmen eigenständig entscheiden, ob sie einem Kunden einen Konsumentenkredit gewähren oder nicht. Bei dem Konsumentenkredit wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Bei diesem handelt es sich um die wichtigste Grundlage dieses Darlehen, da in dem Konsumentenkredit grundsätzliche alle Sonderregelungen vereinbart werden. Wie bei anderen Darlehen muss auch bei dem Konsumentenkredit in Hinblick auf die Konditionen mit erheblichen Schwankungen gerechnet werden. So passen die meisten Unternehmen ihre Konditionen den allgemeinen Entwicklungen am Markt an. Der Konsumentenkredit unterliegt in Deutschland einzelnen steuerlichen Besonderheiten. Ebenso muss hinsichtlich der Gesetze auf Sonderregelungen geachtet werden. Die Grundlagen des Konsumentenkredits sind dem BGB der Bundesrepublik Deutschland veranlagt. In den letzten Jahren kam es vor allem in Bezug auf die zahlreichen verschiedenen Gesetze und auch Rechte immer wieder zu Sonderregelungen und Veränderungen. Der Konsumentenkredit bedarf hinsichtlich des Darlehensvertrages der Schriftform.

Die meisten Unternehmen entscheiden sich vor der Vergabe von einem Konsumentenkredit für die Prüfung der individuellen Eigenschaften des Kunden. Nach dem deutschen und auch europäischen Gesetz sind die Unternehmen vor der Vergabe der Darlehen dazu verpflichtet, eine entsprechende Risikoeinstufung des Kunden vorzunehmen. Durch diese Risikoeinstufung sollen für die Unternehmen die verschiedenen Sicherheiten geschaffen werden. Ebenso soll eine bessere Risikoeinschätzung erfolgen. Aus diesem Grund verlangen die meisten Unternehmen in Bezug auf den Konsumentenkredit die entsprechenden Nachweise. Hierbei kann es sich neben den Einkommensnachweisen auch um einen Überblick über bereits bestehende Darlehen handeln. In der Regel kommt es bei dem Konsumentenkredit zudem zu einer Abfrage der Bonität des Kunden. Angeboten wird der Konsumentenkredit heute von dem Großteil der Unternehmen. Die Branche spielt hierbei eine eher untergeordnete Rolle.