Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung hat sich in den letzten Jahren zu einer Pflichtversicherung für Jäger entwickeln. Nur wenn ein Jäger die Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen kann, bekommt er von der zuständigen Behörde den eigenen Jagdschein. Auch bei dem Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines muss die Jagdhaftpflichtversicherung mit deren Nachweis vorgezeigt werden.

Die Konzeption und ebenso die Inanspruchnahme der Jagdhaftpflichtversicherung werden in Deutschland durch das Gesetz geregelt. Jeder angemeldete Jäger muss hierzulande über eine Jagdhaftpflichtversicherung verfügen und diese auch der zuständigen Behörde nachweisen können. Bei dem Nachweis handelt es sich unter anderem um den gültigen Versicherungsschein. Bereits seit einigen Jahren handelt es sich aufgrund des hohen Risikos der Jäger bei der Jagdhaftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Nur mit dieser stellt die zuständige Jagdbehörde heute noch einen Jagdschein aus oder verlängert einen bereits Bestehenden. Ist der Versicherungsschutz beendet, müssen sich die Jäger mit der entsprechenden Verlängerung auseinandersetzen. Die Jagdhaftpflichtversicherung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Sie schützt Jäger in Deutschland nicht nur vor möglichen Personenschäden, die im Rahmen der Jagd entstehen können, sondern auch vor Sachschäden. Durch die Versicherungsleistungen sollen Jäger zudem vor möglichen hohen Schadenersatzansprüchen Dritter und deren finanziellen Folgen bewahrt werden. Da das Risiko in Hinblick auf Schäden bei der Jagdhaftpflichtversicherung sehr hoch ist, handelt es sich auch um einen sehr kostenintensiven Versicherungsschutz. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist zudem eine Form der Haftpflichtversicherung. Bei der Jagdhaftpflichtversicherung muss beachtet werden, dass der Versicherungsschutz mindestens für die Laufzeit des Jagdscheines zugesichert ist. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Auch ehemalige Jäger müssen nach dem deutschen Gesetz über eine Jagdhaftpflichtversicherung verfügen. Nur wenn sie diesen Versicherungsschutz nachweisen können, dürfen sie auch die eigenen Jagdwaffen behalten. Ist das nicht der Fall, müssen sie diese nach dem deutschen Recht abgeben.

Neben dem Vorhandensein der Jagdhaftpflichtversicherung schreibt das deutsche Gesetz zudem die Versicherungssummen vor. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um Mindestbeträge. Nach den Wünschen des Versicherungsnehmers können diese bei dem Versicherer erhöht werden. Bei der Jagdhaftpflichtversicherung muss die Deckungssumme für mögliche Personenschäden mindestens 500.000 Euro je Schaden betragen. Für mögliche Sachschäden beschränkt sich die Versicherungssumme auf einen Wert von 50.000 Euro. Experten raten jedoch dazu, die Versicherungssumme für die Personenschäden zu erhöhen. Empfehlenswert ist demnach eine Erhöhung auf mindestens 5.000.000 Euro. Diese Versicherungssumme soll jedoch eine pauschale Deckungssumme sein, somit soll diese sowohl Personen- als auch Sachschäden absichern. Nach den Gesetzen in dem BGB haften Jäger in Deutschland uneingeschränkt für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen. Somit können auf sie durch Dritte auch Schadenersatzansprüche zukommen. In den meisten Fällen muss die Jagdhaftpflichtversicherung bei den Versicherungsunternehmen auch eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung. In der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Jäger sind neben zwei Jagdhunden, auch zwei Frettchen und zwei Beizvögel versichert. Zu beachten ist jedoch, dass die Jagdhaftpflichtversicherung ausschließlich einzelne Fälle und Schäden abdeckt, die durch den Jäger auf der Jagd entstehen. Die einzelnen Schadensfälle, für die die Versicherer haften, müssen in der Jagdhaftpflichtversicherung genauestens definiert sein, sodass es im Schadensfall zu keinerlei Unstimmigkeiten kommen kann und ein umfangreicher Versicherungsschutz gewährleistet wird.