Investmentfonds

In den letzten Jahren haben sich die Investmentfonds zu einer modernen Geldanlage entwickeln können. Heute kann weltweit zwischen offenen und geschlossenen Investmentfonds unterschieden werden. Die Investmentfonds unterliegen dem Agieren der Investmentgesellschaften. Bei diesen handelt es sich um Kapitalanlagegesellschaften, die die Einlagen der Anleger bündeln und investieren.

Die Investmentfonds, gleich, ob es sich um offene oder geschlossene Fonds handelt, werden heute von verschiedenen Finanzunternehmen angeboten. Bei diesen werden die Einlagen der Anleger über die Investmentgesellschaft verwaltet. Meist wird das Kapital der Anleger in mehrere Bereiche geteilt und in unterschiedlichen Fonds investiert. Das Fondsvermögen und die Zahl der Anteilscheine unterliegen keinerlei Begrenzungen, sodass deren Volumen und Gestaltung frei wählbar sind. In den meisten Fällen können die Anteilsscheine an jedem Börsentag weltweit gehandelt werden. Die Investmentfonds sind mit verschiedenen Risiken behaftet, die vor allem durch die Konzeption der Anlage gestaltet werden. Die Investmentfonds unterscheiden sich erheblich von klassischen Aktien. So steht bei den Fonds der Preis in den meisten Fällen erst ein oder wenige Tage nach der Order durch den Anleger fest. Jeder Investmentfonds verfügt über konkretisierte und festgelegte Anlageprinzipien. Diese unterscheiden sich wesentlich voneinander. Die Einlagen der Anleger können bei den Investmentfonds sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere und die verschiedensten Immobilien fließen. Anhand der Anlageprinzipien wird zwischen verschiedenen Formen der Fonds unterschieden. Unter anderem handelt es sich hierbei um Immobilienfonds. Bei den Investmentfonds gelten verschiedene Gesetzgebungen. So muss der Grundsatz der Risikomischung beachtet werden. Somit darf bei den Investmentfonds nur ein Teil des Fondsvermögens in Aktien investiert werden. Durch die Streuung des Geldes soll das Risiko für die Anleger reduziert werden. Die Investmentfonds unterliegen erheblichen Schwankungen, durch die sowohl Gewinne als auch Verluste entstehen können. Kauft ein Anleger Teile eines Investmentfonds, wird er Miteigentümer des Fondsvermögens. Somit hat er sowohl einen Anspruch auf die Gewinnbeteiligung als auch auf die Anteilsrückgabe. Bei der Anteilsrückgabe gilt der gültige Rücknahmepreis, der meist von den Investmentgesellschaften festgelegt wird. Die offenen Investmentfonds unterliegen einer juristischen Besonderheit. Bei diesen bleibt die Investmentgesellschaft in formaler Hinsicht der Eigentümer des gesamten Fondsvermögens. Somit wird die Gesellschaft bei Immobilienfonds auch als Eigentümer in dem Grundbuch vermerkt. Der Anteilswert der Anleger wird ausgehend von dem gesamten Fondsvermögen berechnet. Ein entscheidender Faktor ist zudem die Anzahl der weiteren Anteile, die im Rahmen des Investmentfonds vergeben wurden.

In Deutschland unterliegen die Investmentfonds den Rechten und Gesetzgebungen des Sondervermögens und werden juristisch auch als solches behandelt. Durch die Stellung als Sondervermögen müssen die Anlagen der Investmentfonds strikt von dem Vermögen der Investmentgesellschaft gehalten werden. Durch dieses Gesetz soll der Vermögenserhalt gesichert werden, wenn es zu einer Insolvenz der Investmentgesellschaft kommt. Durch weitere Einlagen steigt zudem das Sondervermögen der Investmentfonds. Ebenso wie die offenen unterliegen auch die geschlossenen Investmentfonds verschiedenen Besonderheiten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Beschränkungen bei dem Handel der Anteile. Eine Investition muss bei den geschlossenen Investmentfonds meist im Rahmen des festgelegten Platzierungszeitraumes erfolgen.