Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung konnte er in den letzten Jahren an Bedeutung gewinnen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Versicherung, die vonseiten der Fahrzeughalter beziehungsweise Fahrer abgeschlossen kann. Sie soll den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter und den finanziellen Folgen dieser schützen, die durch einen Unfall entstehen.

Die Insassenunfallversicherung wird heute von den meisten deutschen Versicherungsunternehmen angeboten. Im Vergleich zu der klassischen Unfallversicherung ist die Insassenunfallversicherung wesentlich günstiger. Zu beachten ist jedoch, dass deren Leistungsangebot viel kleiner ist als das der klassischen Unfallversicherung. So werden bei der Insassenunfallversicherung nur Schäden abgesichert, die an Personen infolge eines Unfalls entstanden sind. Der Versicherungsschutz setzt jedoch die rechtmäßige Nutzung des Fahrzeuges voraus. Da ausschließlich Schäden dieser Art abgesichert sind, sind auch die Versicherungsprämien für die Insassenunfallversicherung sehr gering. Heute werden diese Versicherung und der damit verbundene Schutz von den meisten Versicherungsunternehmen ausschließlich als Pauschalsystem angeboten. Jedoch ist in der Regel eine Anpassung an die individuellen Voraussetzungen bei der Insassenunfallversicherung möglich. So lassen sich Anpassungen sowohl in Bezug auf die Anzahl der Personen als auch auf die vorhandenen Sitzplätze nach Absprache mit dem Versicherer vornehmen. Somit können vor allem unnötige Kosten gespart werden und eine Optimierung des Schutzes ist möglich. Hingegen der individuellen Änderungen handelt es sich bei einer Insassenunfallversicherung, die als Pauschalversicherung angeboten wird, um einen sehr komplexen Schutz. Im Rahmen dieser Versicherung sind alle definierten berechtigten Insassen mit versichert. So entstehen durch zusätzliche Insassen weder Mehrkosten noch Gefahren, die auf den Verlust des Versicherungsschutzes hindeuten. Entscheidend ist bei der Insassenunfallversicherung jedoch die vorhandene Deckungssumme, die in dem Vertrag vereinbart wird. In den meisten Fällen wird diese von den Unternehmen vorgegeben. Aber die Versicherungsnehmer haben in Bezug auf die Deckungssumme auch die Möglichkeit Änderungen vorzunehmen. Somit kann diese sowohl erhöht, als auch minimiert werden. Jeder Insasse bekommt bei einem Unfall einen Teilbetrag der gesamten Deckungssumme. Dieser minderst sich, umso mehr Insassen an dem Unfall beteiligt waren. In einzelnen Versicherungsverträgen sind zudem Anpassungen der Deckungssumme vereinbart. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine Erhöhung von 50 Prozent. Durch eine solche Erhöhung der Deckungs- oder auch Versicherungssumme soll eine Unterversicherung vermieden werden. Diese Klausel ermöglicht somit einen wesentlich besseren Versicherungsschutz.

Die Insassenunfallversicherung ist zudem mit einer Selbstbeteiligung möglich. Da die Versicherungsprämie jedoch recht gering ist, kann die Selbstbeteiligung nicht als empfehlenswert bezeichnet werden. Eine Insassenunfallversicherung kann mit anderen Angeboten der Kfz – Versicherungen kombiniert werden. Somit ist ein umfangreicher Schutz in diesem Bereich möglich. Einzelne Versicherungsunternehmen in Deutschland bieten die Insassenunfallversicherung im Paket mit anderen Kfz – Versicherungen günstiger an. In der Regel sind durch die Insassenunfallversicherungen auch Schäden und Unfälle in anderen Ländern Europas abgesichert. Allerdings sollten Versicherte in diesem Fall auf die genaue Definition des Vertrages achten. Einzelne Versicherungen verlangen für die Deckung im Ausland zusätzliche Kosten. Die Kündigung der Insassenunfallversicherung sollte schriftlich und in dem Zeitraum der vertraglich genannten Frist erfolgen. Eine Insassenunfallversicherung lohnt sich vor allem für private Fahrgemeinschaften. Bei einem Verkehrsunfall kann es zu massiven Schadenersatzansprüchen Dritter kommen, die nicht selten die eigene Existenz belasten.