Immobilienleasing

Das Immobilienleasing konnte in den letzten Jahren deutlich an Beliebtheit gewinnen. Hinter dem Immobilienleasing verbirgt sich eine Alternative zum klassischen Kauf von Immobilien. Es wird heute sowohl von den Unternehmen der verschiedensten Branchen als auch von Privatpersonen in Anspruch genommen. Das Immobilienleasing unterliegt hinsichtlich der Vertragsgestaltung einzelnen Besonderheiten.

Angeboten wird das Immobilienleasing heute von den verschiedensten Seiten. Oftmals treten bei dem Immobilienleasing Makler als Vermittler auf. Das Immobilienleasing basiert auf dem deutschen Recht und orientiert sich an den festen Grundlagen des Leasings. Das Immobilienleasing stellt somit ausschließlich eine Sonderform des Leasings dar. Bei diesem kann zwischen verschiedenen Formen und Angeboten unterschieden werden. Das Immobilienleasing unterliegt den Vertragsbedingungen, die zwischen dem Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbart werden. In Bezug auf den Aufbau und die Verwendung kann das Immobilienleasing mit einem klassischen Mietverhältnis oder auch einer Pacht verglichen werden. Allerdings erfolgt bei dem Immobilienleasing in der Regel eine Anzahlung. Durch diese Anzahlung erhält der Leasinggeber eine erste Sicherheit. Die Anzahlungen, die bei dem Immobilienleasing geleistet wird, wird in der Regel mit den anfallenden monatlichen Raten verrechnet, sodass diese durch die Anzahlung minimiert werden. Die monatlichen Raten sind bei dem Immobilienleasing ein fester Bestandteil des Vertrages und finden so auch in jedem Leasingangebot ihren Platz. Die genauen Kosten orientieren sich bei dem Immobilienleasing an den verschiedensten Bereichen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Art der Immobilie und zum anderen um die Laufzeit des Vertrages. Zudem wird auch der Zustand der Immobilie in das Immobilienleasing einbezogen. Vor allem für Unternehmen hat sich das Immobilienleasing zu einer angenehmen Lösung entwickeln können. Wie auch bei anderen Leasingformen, wie zum Beispiel dem Autoleasing, müssen auch bei dem Immobilienleasing einige Besonderheiten beachtet werden. Diese zeigen sich vor allem in Bezug auf die steuerliche Handhabung. So werden die monatlichen Raten, die durch das Immobilienleasing entstehen, bei Unternehmen als klassische Betriebsausgaben angesehen. Mit dem Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasingnehmer bei dem Immobilienleasing dazu, die Immobilie entsprechend instand zu halten. Notwendige Reparaturen und Sanierungen müssen durch den Leasingnehmer in die Wege geleitet werden. Der Leasingnehmer verpflichtet sich dazu, die Immobilie bei Ablauf des Leasingvertrages in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Bei dem Immobilienleasing kann heute zwischen verschiedenen Angeboten unterschieden werden. Diese unterscheiden sich vor allem anhand der Modelle bei dem Vertragsende voneinander.

So kann bei dem Immobilienleasing zwischen drei Möglichkeiten zum Vertragsende unterschieden werden. Neben dem klassischen Immobilienleasing, bei dem die Immobilie wieder an den Leasinggeber zurückgegeben wird, haben sich in den letzten Jahren auch andere Angebote durchsetzen können. Hierbei handelt es sich vor allem um den Erwerb der Immobilie nach dem Immobilienleasing. Dieses Modell ist in der Regel mit einer Restzahlung verbunden, die zum Vertragsende geleistet werden muss. Ebenso ist bei den meisten Leasinggebern in Verbindung mit dem Immobilienleasing auch die Verlängerung des Vertrages möglich.