Sachkredit

Die stetigen Veränderungen auf dem Finanzmarkt sorgten in den vergangenen Jahren für erhebliche Weiterentwicklungen. Diese zeigen sich heute vor allem bei den Bezeichnungen der einzelnen Darlehensformen. Nicht selten wird ein Darlehensangebot mit zwei verschiedenen Namen angeboten. So handelt es sich bei dem Sachkredit in der deutschen Finanzwelt auch um einen Realkredit.

Bereits seit einigen Jahren handelt es sich bei dem Sachkredit um eine sehr beliebte Darlehensform, die jedoch einigen Besonderheiten unterliegt. Die Finanzunternehmen greifen in erster Linie bei hohen Darlehenssummen und langen Laufzeit auf einen solchen Kredit zurück. Ein Sachkredit ist für die zahlreichen Finanzunternehmen, die ihn anbieten, mit geringen Risiken verbunden, da die komplette Darlehenssumme durch reale und ebenso bestehende Vermögenswerte abgesichert wird. Durch diese umfangreiche Absicherung ist das Verlustrisiko für den Kreditgeber sehr gering. Der Sachkredit unterliegt hinsichtlich der Gesetzgebungen und Regelungen einzelnen Besonderheiten. Diese zeigen sich vor allem bei den individuellen Handhabungen und den damit verbundenen Konditionen. Schon seit einigen Jahren passen die Finanzunternehmen die Konditionen von einem Darlehen an die Risiken an, die durch den Darlehensnehmer entstehen. Durch die Absicherung mit realen Vermögenswerten kann ein Sachkredit zu überaus günstigen Konditionen angeboten werden. Ein Sachkredit ist somit in der Regel deutlich preiswerter als ein anderes Darlehen. Diese Vorteile zeigen sich bei diesem Angebot sowohl bei den Zinsen als auch bei den damit in Verbindung zu bringenden Tilgungen. Durch die hohe Sicherheit mindern sich demnach auf die finanziellen Aufwendungen, die für den Kreditnehmer entstehen. Ein Sachkredit bezieht sich in der Regel auf ein bestimmtes Objekt. Oftmals handelt es sich hierbei um eine Immobilie, sodass ein Sachkredit heute auch häufig mit einem Immobiliendarlehen in Verbindung gebracht wird. Bei dem Sachkredit erhält das Finanzunternehmen, das als Kreditgeber fungiert entsprechende Grundpfandrechte. In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen um eine Hypothek oder auch eine Grundschuld. Beide Formen des Grundpfandrechtes unterscheiden sich stark voneinander und wirken sich letzten Endes auch auf die Handhabung von dem Sachkredit aus. In den vergangenen Jahren ist vor allem die Hypothek ein wenig in dem Hintergrund verschwunden, wird aber auch heute noch von den Finanzunternehmen angewandt. So lang das Darlehen besteht, geht das Grundpfandrecht von dem Sachkredit an den Gläubiger über. Kommt es zu einer Grundschuld, wird diese auch als solche in dem individuellen Grundbucheintrag vermerkt. In der Finanzbranche wird das Eintragen der Grundschuld auch als Sicherungsübereignung angeboten.

Eine besondere Form von dem Sachkredit ist aber auch der Pfandkredit. Dieser wird jedoch nicht mit einem Finanzunternehmen an sich abgeschlossen, sondern ausschließlich mit einem Pfandhaus. Ein solcher Sachkredit kann heute sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern in Anspruch genommen werden. Bei dem Pfandkredit werden nicht reale Vermögenswerte sondern bewegliche Gegenstände verpfändet. Ausgehend von dem Wert des Gegenstandes bekommen die Darlehensnehmer einen prozentualen Anteil von dem Pfandleiher ausgezahlt. Bei diesem handelt es sich um die Darlehenssumme. Die Darlehenssumme muss bei diesem Sachkredit mit Zinsen zurückgezahlt werden. Ist die Rückzahlung nicht möglich, wird das Pfand versteigert.